Digitaler Nachlass: Was mit Ihren Konten passiert und wie Sie vorsorgen

Fast jeder hinterlässt heute nicht nur Möbel, Unterlagen und ein Bankkonto, sondern auch Dutzende Online-Konten: E-Mail, Cloud-Fotos, Messenger, soziale Netzwerke, Streaming-Abos, Online-Shops. Für Angehörige ist das oft die mühsamste Aufgabe nach einem Todesfall – weil niemand weiß, welche Konten es gibt und wie man hineinkommt. Diese Seite erklärt sachlich, was rechtlich gilt, welche Werkzeuge die großen Anbieter bereitstellen und wie Sie mit überschaubarem Aufwand vorsorgen.

Hinweis: Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Für Testament, Vollmachten und Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Notar oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Erbrecht.

Was bedeutet „digitaler Nachlass“?

Mit digitalem Nachlass sind alle Rechte, Verträge und Daten gemeint, die ein Mensch online oder auf seinen Geräten hinterlässt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • E-Mail-Postfächer und Cloud-Speicher (Google, Apple, Microsoft, Web-Mailer)
  • Soziale Netzwerke und Messenger (Facebook, Instagram, WhatsApp)
  • Online-Banking, Zahlungsdienste und Versicherungsportale
  • Abonnements und Kundenkonten (Streaming, Software, Online-Shops)
  • Fotos, Dokumente und Erinnerungen auf Smartphone, Laptop oder Festplatten
  • Domains, Websites und geschäftliche Konten

Was rechtlich gilt: Erben treten in die Verträge ein

Nach deutschem Erbrecht geht mit dem Tod das gesamte Vermögen auf die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB). Dazu gehören grundsätzlich auch Verträge mit Online-Anbietern. Der Bundesgerichtshof hat das in seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) für ein Facebook-Konto bestätigt: Der Nutzungsvertrag ist vererbbar, und die Erben können Zugang zum Konto einschließlich der gespeicherten Kommunikationsinhalte verlangen. Die Pressemitteilung ist beim Bundesgerichtshof nachzulesen.

In der Praxis bedeutet das allerdings nicht, dass Angehörige schnell und unkompliziert an alles herankommen. Anbieter verlangen meist Sterbeurkunde und Erbschein oder vergleichbare Nachweise, die Verfahren dauern, und bei Anbietern im Ausland gelten oft eigene Abläufe. Vorsorge zu Lebzeiten erspart Ihren Angehörigen viel Zeit und Unsicherheit.

Vollmacht über den Tod hinaus

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Vertrauensperson schriftlich zu bevollmächtigen, sich um Ihre digitalen Angelegenheiten zu kümmern – und ausdrücklich festzuhalten, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt (sogenannte transmortale Vollmacht). So kann die Person handeln, bevor ein Erbschein vorliegt. Welche Form für Ihre Situation sinnvoll ist, etwa eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht, klären Sie am besten mit einer Notarin oder einem Notar.

Ausführliche Hinweise und eine Musterliste bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Seite „Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?“.

Werkzeuge der großen Anbieter

Einige Plattformen bieten eigene Einstellungen an, mit denen Sie zu Lebzeiten festlegen, was passieren soll. Es lohnt sich, diese einmal in Ruhe einzurichten.

Google: Kontoinaktivität-Manager

Mit dem Kontoinaktivität-Manager legen Sie fest, nach welcher Zeit ohne Nutzung Ihr Google-Konto als inaktiv gilt, welche Personen dann benachrichtigt werden und welche Daten sie herunterladen dürfen. Optional kann das Konto anschließend gelöscht werden. Details: Google-Konto-Hilfe: Kontoinaktivität-Manager. Mehr dazu in unserem englischsprachigen Leitfaden What happens to your Google account when you die.

Apple: Nachlasskontakt

Apple ermöglicht es, einen oder mehrere Nachlasskontakte festzulegen. Diese erhalten nach Ihrem Tod mit einem Zugriffsschlüssel und einer Sterbeurkunde Zugang zu bestimmten Daten wie Fotos, Nachrichten, Notizen und Backups – nicht aber zu Passwörtern im iCloud-Schlüsselbund oder zu gekauften Medien. Voraussetzung sind die Zwei-Faktor-Authentifizierung und ein aktuelles Betriebssystem (ab iOS 15.2). Details: Apple Support: Nachlasskontakt für deinen Apple Account hinzufügen.

Meta (Facebook, Instagram): Nachlasskontakt und Gedenkzustand

Bei Facebook können Sie einen Nachlasskontakt bestimmen, der ein Konto im Gedenkzustand eingeschränkt verwalten darf, oder festlegen, dass Ihr Konto nach dem Tod gelöscht wird. Angehörige können den Gedenkzustand über ein Formular beantragen (Facebook-Hilfebereich: Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands). Für Instagram gibt es ein vergleichbares Verfahren im Instagram-Hilfebereich; siehe auch unseren Leitfaden What happens to Instagram when you die.

WhatsApp

WhatsApp bietet keinen Nachlasskontakt. Konten, die längere Zeit nicht genutzt werden, werden nach den Richtlinien von WhatsApp gelöscht (derzeit nach etwa 120 Tagen Inaktivität); Chats liegen verschlüsselt auf dem Gerät. Mehr dazu: What happens to WhatsApp when you die.

Passwörter: Notfallzugriff statt Zettel im Testament

Passwörter gehören nicht ins Testament: Es wird nach dem Tod von mehreren Personen gelesen, und Zugangsdaten ändern sich ständig. Praktischer ist ein Passwortmanager mit einem geregelten Notfallweg. Bei Bitwarden kann eine Vertrauensperson über den Notfallzugriff Zugang beantragen; Sie legen eine Wartezeit fest und können der Anfrage zu Lebzeiten widersprechen. Bei 1Password übernehmen das Notfallkit (Emergency Kit) und – in Familienkonten – die Wiederherstellung durch eine Organisatorin bzw. einen Organisator diese Rolle. Wichtig ist auch, dass jemand Ihr Smartphone entsperren kann, denn viele Konten hängen an Zwei-Faktor-Codes auf dem Gerät. Mehr in unserem Leitfaden How to share passwords with your family.

Checkliste: digitalen Nachlass in einem Nachmittag ordnen

  1. Bestandsaufnahme: Listen Sie alle Konten auf – mit Anbieter, Benutzername und Ihrem Wunsch (löschen, in Gedenkzustand versetzen, an eine Person übergeben). Keine Passwörter auf die Liste.
  2. Unnötige Konten löschen: Was Sie nicht mehr nutzen, müssen Ihre Angehörigen später nicht abwickeln.
  3. Vertrauensperson bestimmen und eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilen (Beratung durch Notar oder Anwalt).
  4. Anbieter-Werkzeuge einrichten: Google-Kontoinaktivität-Manager, Apple-Nachlasskontakt, Facebook-Nachlasskontakt.
  5. Passwortmanager mit Notfallzugriff einrichten und den Entsperrcode Ihres Smartphones sicher hinterlegen.
  6. Abos und laufende Zahlungen notieren, damit sie gekündigt werden können.
  7. Fotos und Dokumente an einem Ort sichern, auf den Angehörige zugreifen können.
  8. Liste sicher aufbewahren und einmal im Jahr aktualisieren.

Eine druckbare Version (auf Englisch) finden Sie in unserer kostenlosen Digital-Legacy-Checkliste.

Persönliche Worte: was keine Vollmacht regelt

Vollmacht, Testament und Kontoliste regeln das Praktische. Was sie nicht leisten: die Dinge, die Sie Ihren Liebsten noch sagen möchten. Dafür gibt es Final Saying. Sie schreiben heute E-Mail- oder WhatsApp-Nachrichten an ausgewählte Menschen. Final Saying fragt Sie in einem von Ihnen gewählten Rhythmus per E-Mail, ob alles in Ordnung ist. Reagieren Sie nicht, folgen Erinnerungen an Tag 7, 12 und 15 nach der Check-in-E-Mail; Premium-Nutzer erhalten zusätzlich an Tag 16 eine WhatsApp-Erinnerung. Erst an Tag 17 – und nur, wenn die letzte Erinnerung tatsächlich verschickt wurde – werden Ihre Nachrichten zugestellt.

Der kostenlose Tarif umfasst eine E-Mail-Nachricht; Premium kostet einmalig 29 €. Nachrichten werden verschlüsselt gespeichert (AES-256-GCM); der Schlüssel liegt auf dem Server, es handelt sich also nicht um eine Zero-Knowledge-Lösung. Wie Speicherung, Schlüssel und Zustellung genau funktionieren, beschreibt die Seite Sicherheit (englisch).

Häufige Fragen

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass zählen alle Konten, Verträge und Daten, die online oder auf Geräten bestehen: E-Mail-Postfächer, Cloud-Speicher, soziale Netzwerke, Messenger, Online-Banking, Abonnements, Fotos, Dokumente und gegebenenfalls digitale Werte.

Dürfen Erben auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen?

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschieden, dass der Nutzungsvertrag über ein Konto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben übergeht und diese Zugang zum Konto einschließlich der Kommunikationsinhalte verlangen können. Wie das im Einzelfall umgesetzt wird, hängt vom Anbieter und den Umständen ab.

Brauche ich eine Vollmacht für meinen digitalen Nachlass?

Eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich über den Tod hinaus gilt, kann einer Vertrauensperson den Umgang mit Ihren Konten erleichtern. Lassen Sie sich zur Form und zum Inhalt von einer Notarin, einem Notar oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Erbrecht beraten.

Sollte ich Passwörter in mein Testament schreiben?

Nein. Ein Testament wird nach dem Tod eröffnet und von mehreren Personen gelesen; Passwörter ändern sich zudem häufig. Besser ist ein Verweis darauf, wo Zugangsdaten sicher hinterlegt sind, etwa in einem Passwortmanager mit Notfallzugriff.

Persönliche Nachrichten für die Menschen, die Sie lieben

Final Saying speichert Ihre verschlüsselten Nachrichten und stellt sie per E-Mail oder WhatsApp erst zu, wenn Sie auf Check-ins nicht mehr reagieren. Kostenlos starten. (Hinweis: Die Anwendung selbst ist derzeit auf Englisch.)

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